Das Gesetz Nr. 193 vom 7. Dezember 2023 ‚Bestimmungen zur Verhinderung von Diskriminierung und zum Schutz der Rechte von Personen, die von onkologischen Erkrankungen betroffen sind‘ zielt darauf ab, Menschen zu schützen, die sich von einer Krebserkrankung erholt haben, indem jede Form von Diskriminierung oder ungerechter Behandlung verhindert wird.
Die Bestimmungen des Gesetzes fördern die Gleichbehandlung, die Nichtdiskriminierung und die Garantie des Rechts auf Vergessenwerden.
Das Recht auf Vergessenwerden bei Krebs bezieht sich auf das Recht von Personen, die von Krebs geheilt wurden, weder Informationen über ihre frühere Krankheit preisgeben zu müssen noch Untersuchungen im Zusammenhang mit dieser Krankheit unterzogen zu werden, wenn die verstrichene Zeit und ihr Gesundheitszustand ihre frühere Krankheit irrelevant machen.
Dieses Recht steht jedem zu, der seit mehr als zehn Jahren bei Erwachsenen oder seit fünf Jahren bei Tumoren, die vor dem 21. Lebensjahr diagnostiziert wurden, von einem Tumor geheilt wurde und die Behandlung ohne Rückfall abgeschlossen hat.
Das Gesundheitsministerium hat in einem Erlass vom 22. März 2024 auch onkologische Erkrankungen identifiziert, die in kürzerer Zeit als gesetzlich vorgeschrieben als geheilt gelten können (Details siehe Link: https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2024/04/24/24A02057/SG).
Das Gesetz sieht vor, dass jeder, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ein Onkologie-Vergessenheitszertifikat beantragen kann, indem er einen speziellen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen bei einer zugelassenen öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung, einem Arzt des Nationalen Gesundheitsdienstes in der Disziplin der onkologischen Pathologie, einem Allgemeinmediziner oder einem frei gewählten Kinderarzt einreicht.
Um den Antrag an die Villa Gemma Casa di Cura spa zu senden, müssen Sie das entsprechende Formular herunterladen und ausfüllen. Dieses muss zusammen mit den entsprechenden Gesundheitsunterlagen an die E-Mail-Adresse urp@villagemma.it geschickt werden. Eine Kopie des Personalausweises des Interessenten muss ebenfalls beigefügt werden. Alternativ können Sie das Formular und die Unterlagen auch persönlich während der Öffnungszeiten des OPR abgeben.
Das Onkologie-Vergessenheitszertifikat wird innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags ausgestellt.